Umsiedlung von Wespen und Hornissen
Es ist Sommer und somit auch wieder Insektenzeit. Deshalb nachfolgende Hinweise.
Nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BartSchVO) stehen alle heimischen Arten der Hornissen, Kreiselwespen und Knopfhornwespen unter besonderem Artenschutz. Eine Umsiedlung oder Beseitigung der besonders geschützten Tiere darf nur durch eine von den Naturschutzbehörden zugelassene Fachfirma bzw. aktiven Naturschutzpraktiker (s. Auflistung unten) vorgenommen werden. Betroffene Bürger können sich direkt an diese Firmen und Fachleute wenden.
Da die Umsiedlung oder Beseitigung von Hornissen- bzw. Wespennestern zunächst grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehr ist, werden solche Einsätze von den Feuerwehren generell nicht mehr durchgeführt, es sei denn, es besteht eine akute, zeitlich unaufschiebbare Gefahr für Menschen.
Wespen- und Hornissenberatung
Berater, Naturschutzpraktiker und Umsiedlung für den Landkreis
finden Sie in der Anlage des Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Umfangreiche Informationen über Hornissen, Wespen und Bienen gibt es auch im Internet unter der Adresse der Ökostation Freiburg. http://www.oekostation.de/de/tipps/wespen.htm
Ihre Freiwillige Feuerwehr bittet um Beachtung.
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